Der Vorsitzende verliest ein Schreiben der Königlichen Aichungs-Inspection zu Cöln, wonach darauf aufmerksam gemacht wird, daß nach dem gesetzlichen Bestimmungen das Amt des Aichamts-Vorstehers einem Mitgliede der Gemeindebehörde übertragen werden muß.
[Nächste Seite]Die Versammlung wählt in Folge dessen an Stelle des Stadtverordneten Josten, den Beigeordneten Floeren zum Vorsteher des hiesigen Aichamtes