Band 47: Eintrag vom  17. März 1845 (Nr. 178 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Bei heutiger Versammlung theilte Bürgermeister dem Stadtrathe dasjenige mit, was er über die Schließung des linkseitigen Strom-Armes an der Oelgangs- Insel unterm 17. Januar dieses Jahres ferner an die Oberbehörde berichtet, und darauf mittelst Rescriptes vom 3. Februar I S.III N° 477 von königlicher Regierung als Antwort erhalten haben. Der Stadtrath ist ganz damit einverstanden, daß vorerst ein Anschlag über diejenigen Kosten aufgenommen werde, welche die Herstellung des Wasserstandes in dem Erft- Canale auf die frühere Höhe erfordern, wonach sodann die weitere Schritte bei den Königlichen Ministerien zu unternehmen seien.

Actum utsupra

Der Stadtrath nahm heute von demjenigen Schreiben Kenntniß, welches der Herr Geheime-Ober-Finanzrath und Provinzial-Steuer-Director Helmentag in Bezug auf die gewünschte Verlegung der hiesigen Steuer-Amts-Localien unterm 15. Februar dieses Jahres an die diesseitige Landräthliche Behörde gerichtet hat.

Nach ausführlicher Besprechung des Gegenstandes äußerte der Stadrath zunächst, daß nach den von des Königs-Majestät an die Errichtung des HauptsteuerAmtes geknüpften Bedingungen die Stadt nur zur Herdie diesseitige Landräthliche Behörde gerichtet hat.

[Nächste Seite] gabe der Geschäftsräume für das Hauptamt, nicht aber zur Einräumung der Wohnungen für das BeamtenPersonal verpflichtet werden, und der in dem Beschlusse vom 12. December vorigen Jahres ausgesprochene Vorbehalt, daß für den Fall der Einrichtung der jetzigen Krahnenmeister- Wohnung zum Haupt-Amts-Locale das gegenwärtig zu dieser Bestimmung dienende städtische Gebäude der Stadt wieder zu freier Disposition gestellt werden möge, den eingegangenen Verbindlichkeiten nicht zuwiderlaufe.

Von den Wünschen des Herrn Provinzial-Steuer- Directors nun näher unterrichtet, und stets bereit, das Imteresse der Steuer Verwaltung nach Kräften zu fördern, und derselben mit den möglichen Erleichterungen an die Hand zu gehen, sprach der Stadtrath indessen seine Bereitwilligkeit aus, auch bei statt findender Einrichtung der Krahnenmeister-Wohnung zum Hauptsteuer Amtes-Locale das jetzt von diesem eingenommene städtische Haus in der Quirinusstraße fortwährend in den obere Etagen zur Wohnung für den Ober-Inspector dienen zu lassen, wenn

1.) nach der bereits erfolgten Zusage des Herrn Provinzial-Steuer-Director die Einrichtungskosten des Krahnenmeister-Hauses für die Hauptamtlichen Bureaus aus der Staats-Casse bestritten werden, und der Staat durch die Übernahme jener Kosten weder auf das Eigenthum des Hauses, noch auf irgendeine Entschädigung für denjenigen Fall Anspruch erlange, daß das fragliche Gebäude in der Zukunft für die Zwecke des Hauptsteueramtes nicht mehr gebraucht werden möchte.

2°, der Staat auch die untere Räume des jetzigen Hauptsteueramtes durch Wegnahme des Cassengewölbes auf seine Kosten wieder in den früheren wohnlichen Zustand setzen lasse;

3., die Stadt nicht verpflichtet gehalten werde, dem Ober-Inspector anderweite Lokalien für Pferdestall und

[Nächste Seite] Remise anzuweisen, ohne daß darum die bisherige, in Hinsicht der vielen Räume sehr billige Miethe von 80 Thalern eine Verkürzung erleide.

4., der Stadt freigestellt bleibe, die disponibel werdenden Räume in dem Erdgeschoß des jetzigen HauptSteuer Amt Gebäudes nicht nur durch den Krahnenmeister, sondern statt desselben auch durch jede andre ordentliche und anständige Familie bewohnen zu lassen, und endlich

5., für den Fall, daß der einen Theil der 3. Etage jetzt bewohnende Hauptsteueramts-Aufseher diese Wohnung nicht mehr in der Folge benutzen möchte, diese der Stadt mit der bei 4 ausgedrückten Befugniß wieder zu seiner Disposition gestellt werde.

Da diese Bedingungen nur auf Billigkeit beruhen, so zweifelt det Stadtrath nicht, daß solche dem Herrn Provinzial-Steuer-Director genehm sein werden.

Actum utsupra