Dem an der Knabenschule angestellten Oberlehrer Busch, welcher sich die Erziehung der ihm
[Nächste Seite] anvertrauten Jugend fortwährend mit besonderm Eifer angelegen sein läßt, wurde, ebenso wie dies für das vergangene Jahr geschehen ist, auch für das laufende eine Gratification von fünf und zwanzig Thalern vom Stadtrathe zuerkannt.Actum utsupra