Band 49: Eintrag vom  24. Februar 1851 (Nr. 129)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Durch Schreiben vom 11. des Monats fragt das Commando des Landwehr-Bataillons Nr. 39 an, ob die Gemeinde damit einverstanden sei, wenn Seitens des Militair- Fiscus in der als Landwehr- Zeughaus angepach- teten, ehemaligen Franziskaner Kirche noch eine Kammer durch Aufführung einer Mauer in dem als Remise benutzten Raume angebracht werde, dann ob darauf gerechnet werden könne, daß das Landwehr-Zeughaus nach Ablauf des jetzigen Pacht-Contractes dem Bataillon wieder überlassen werden dürfte.

Was den erstern Punkt anbelangt, so erklärte Gemeinderath, wie er vorbehaltlich des Einverständnisses der Commission für Bauwesen, welche eine Besichti- gung vorzunehmen, Nichts dagegen zu erinnern finde, daß der Militair-Fiscus zu dem fragl. Zwecke eine Mauer in der Remise des Land- wehr Zeughauses aufführen lasse.

Hinsichtlich des zweiten Punktes bemerkte der- selbe, daß er sich jetzt noch nicht darüber aus- sprechen könne, ob die Gemeinde einstens auf eine Wiederverpachtung der ehemaligen Franziskaner Kirche sich einlassen werde.