Band 52: Eintrag vom  5. November 1859 (Nr. 511)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
2. Benutzung von Schulzimmern an der Glockhammerschule qq durch das hiesige Landwehr Bataillion zum Zweck des UnterrichtsErtheilung an die Manschaften.

Nach Einsicht der zwischen dem Commando des Landwehr-Bataillons N. 39. und der Schul-Commission gepflogenen Verhandlungen klärt die Versammlung sich mit der obigen Benutzung von Schulzimmern durch das Landwehr-Bataillion unter den aufgestellten Bedingungen einverstanden.

actum ut supra