Band 47: Eintrag vom  19. Februar 1846 (Nr. 295)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nachdem der in Folge des Beschlusses vom 6. des Monats eingeleitete Versuch: den für die diesjährigen Bedürfnisse der Armen erforderlichen außerordentlichen Bedarf von Zweitausend Thalern auf dem Wege freiwilliger Beiträge aufzubringen, den erhofften Erfolg nicht gehabt, indem von mehren Einwohnern die Beiträge gänzlich abgelehnt, von andern aber nur unverhältnißmäßige geringe Summen gezeichnet werden, so scheint dem Stadtrath, zur Herbeiführung eines richtigen Verhältnisses, kein anderer Mittel übrig zu bleiben, als die nöthigen Gelder, wie dies auch anderwärts geschehen, auf die Classensteuer zu vertheilen.

Demgemäß beschloß der Stadtrath auch mehrseitiger Erörterung des Gegenstandes, daß der außerordentliche Bedarf von Zweitausend Thalern in der Art auf die Classensteuer vertheilt werden möge, daß

1o, die Dritte, Vierte, und Fünfte Stufe der Classensteuer mit 80 %;

2o, die sechste, siebte, und achte Stufe mit 70 %;

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3o, die Neunte und Zehnte Stufe mit 60 %;

4o, die Elfte, Zwölfte und Dreizehnte Stufe mit 50 %;

5o, die Vierzehnte, Fünfzehnte und Sechszehnte Stufe mit 40 %;

6o, die Siebzehnte und Achtzehnte Stufe mit 30 %, heranzuziehen,

die Neunzehnte und Zwanzigste Stufe dagegen von der Umlage gänzlich auszuschließen seien.

Der Stadtrath hält diese vershiedenen Abstufungen in dem Beitrage für angemessen und billig, indem es einleuchte, daß die vermöglichern Classen auch im Verhältniß mehr als die tiefer stehenden zu den Armen Bedürfnissen beizutragen im Stande sind, und bittet demnach Königlich Hochlöbliche Regierung ehrerbietigst, die also beschlossenen Umlage hochgefällig schleunig genehmigen zu wollen, damit, bei der Dringlichkeit der Sache, alsbald mit der Einziehung begonnen werden könne.

Actum utsupra