Band 47: Eintrag vom  20. Mai 1846 (Nr. 295 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der Stadtrath genehmigt, daß den Geschwistern Josten die durch den Tod ihrer Mutter der Wittwe Josten erledigte Stelle als Aufwär- terin im Rathhause gegen die damit verbundene etatsmäßige Besoldung von 80 Thaler auf Kündigung übertragen werde.

Actum utsupra