Band 47: Eintrag vom  20. Mai 1846 (Nr. 294 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der Stadtrath theilt die Ansicht der Schul-Commission, daß den an der Knabenschule wirkende Bleicher und Brauner, imgleichen der an die Mädchenschule berufenen Praeparan- din E. Kuckelkorn wenigstens eine soche Einnahme gesichert werden muß, welche sie von eigentlichen Nahrungssorgen schützt. Dem Antrage der SchulCommission beitretend, beschließt demnach der Stadtrath, den genannten Praeparanden Bleicher und Brauner sowohl, als der Praeparanden Kuckelkorn für das laufende Semester eine Gratification von 10 Thaler zu bewilligen, die künftige Normirung der Gehälter derselben aber, mit Rücksicht auf die eintretenden Verhältnisse, vorzubehalten.

Actum utsupra