Nach Entgegennahme des Kommissions-Antrages beschließt die Versammlung die alte Scheibenbahn durch Anfüllung zu Promenade umzugestalten. Mit dieser Arbeit wäre mit der Strecke zwischen Schule und Scheibenhaus sofort, dahingegen aber mit der andern Strecke zuerst durch Niederlegung des Kugelfanges bei Beginn des Winters wenn billigere Arbeitskräfte zu haben sind zu beginnen.
Ueber die Verwendung des Scheibenhauses wird Beschluß vorbehalten bis eine Besichtigung desselben durch Herrn Baurath Weise stattgefunden hat und dessen Gutachten eingeholt ist. Nach dem ferneren Gutachten der Kommission wird beschlossen der Schützengesellschaft einen Zuschuß zur Anlegung einer neuen Scheibenbahn zu bewilligen, dessen Höhe erst bestimmt werden soll, sobald feststeht: 1/ das neue Grundstück, wo die neue Scheibenbahn eingerichtet werden soll, 2/ welche Anforderungen Seitens der höhere Behörde in policeilicher Hinsicht bezüglich der zu treffenden Vorsichtsmaßregeln und 3/ Seitens der Schützengesellschaft selbst bezüglich der ganzen
[Nächste Seite] Einrichtung gemacht werden.actum ut supra
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Typ | Andere |
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Typ | Gebäude |
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