Band 47: Eintrag vom  14. August 1846 (Nr. 338)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nachdem dem Stadtrath ein Schreiben des Herrn Justizrathes Friedrichs aus Düsseldorf vorgelegt worden, wonach das Königliche Landgericht zu Düsseldorf unterm 15. Juli des Jahres die gegen den Landbau Inspector Simon zu Glogau erhobenen Reprechen für begründet erklärt hat, und die Stadt Neuss diesen Zeugen in der Prozeßsache gegen Pabstmann zu Hitdorf richtig hält, beschloß der Stadtrath einstimmig

[Nächste Seite] gegen dieses Urtheil Berufung einzulegen.