Zinsen von der durch die Stadt an das AlexianerKloster gezahlten Entschädigung von 200 Thalern für die Wiederabtretung des Gartens am Hessenthore
Den von dem Vorstande des AlexianerKlosters in der Eingabe vom 28. Januar des Jahres formirte Antrag, daß dem Kloster für die Zurückgabe des städtischen Walles am Hessenthore außer der contractliche stipulirten Entschädigungssumme von 200 Thalern Preussischer Courant auch noch die Zinsen des letztern Betrages vom Jahre 1838 an vergütet wurden mögen, wurde vom Stadtrathe abgelehnt, und an das Kloster fortgefahren haben, den übrig gebliebenen immer noch ansehnlichen Theil des Walles zu benutzen, dafür aber von 1839 an die Pacht nicht bezahlt worden, und die Stadt strenge genommen berechtigt wäre, diese Pacht nach Abzug einer verhältnißmäßigen Summe für den der Benutzung entgangenen Theil zu verlangen.
Actum ut supra