Der Stadtrath setzte heute die Revision der städtischen Rechnung fort, und ging nunmehr zur Prüfung der Ausgaben über, welche zu folgenden Bemerkungen Anlaß gaben.
§. 17.Reste C Pag. 46 bis 47. Die Rest-Soll-Ausgaben aus dem Jahre 1840 sind richtig übertragen. Durch die Beläge 131 bis 136 nachgewiesenen Summen für die auf die Bürgermeisterei Neuhs kommenden Abschlags Zahlungen für den Erweiterungsbau der Schule zu Weihsenberg, zu welchen die Gemeinden Neuhs, Kaarst und Büderich gemeinschaftlich concurriren. Der Bau ist noch nicht gänzlich vollendet, und es wird die schließliche Abrechnung in 1842 erfolgen. Was die drei Gemeinden zu diesem Bau einstweilen aufgebracht, ist Pag. 44. Artikel 12. bei der Einnahme, und was an die verschiedenen Unternehmen unmittelbar gezahlt worden, Pag. 118-119, Beleg 687-696 besonders verrechnet.
§. 18.Titel I. Verwaltungskosten, Titel II. Polizei-Auslagen, Titel III Steuern und Abgaben, Titel IV Zinsen von Gemeinde-Schulden, Seite 48 bis 67. Die unter diesen verschiedenen Titeln aufgeführten Ausgaben wurden einer genauen Untersuchung unterworfen, und überall richtig gefunden. Die bei Titel I vorge. kommenden Mehr-Ausgaben von 74 Thaler 8 Silbergroschen 4 pfennig rührt zum größeren Theile von Hebegeldern für die gestiegenen Einnahmen der Erftschiffahrt gebühren her. -
[Nächste Seite] §. 19.Titel V. Bau- und Unterhaltungskosten. Seite 67 bis 107.
Bei diesem Titel, dessen einzelnen Theilen die speziellste Revision gewidmet worden, stellt sich im SchlußThaler Silbergroschen pfennig Resultate eine außer etatsmäßige Ausgabe von 962 29 11 dagegen eine Ersparniß von 333 28 4 also eine eigentliche Mehr - Ausgabe von 629 1 7 , welche hauptsächlich durch die von der königlichen Regierung genehmigte Schlußzahlung für den Ausbau der städtischen Halle zum Post locale (:Beleg No. 607:) von veranlaßt worden.
Daß Artikel 14. (:Pag. 97-103:) an verschiedenen Aus. lagen für die Erft überhaupt 261 Thaler 11 Silbergroschen 7 pfennig über den Etat ausgegeben wurden, ließ sich nicht vermeiden, da die unternommenen Bagger-Arbeiten zur Sicherung einer vollständigen Schiffahrt durchaus nothwendig waren. Es kömmt hierbei zugleich auch noch in Betracht daß diese Mehr-Ausgaben durch die um 2048 Thaler 10 Silbergroschen 6 pfennige gestiegenen Einnahmen der Erftschiffahrtgebühren (:Seite 34 tit. VI Artikel 6 der Einnahme:) mehr als ge deckt werden.
Zu Artikel 16 und 17 Pag. 105 und 106 wird auch bemerkt, daß die Revisions-Anschläge über die Erbauung zweier Durchläße am Zollthore, und die Anlage der Rinnsteine eine daselbst nach dem Final - Abschluß ebenfalls eingegangen sind, und die Schlußzalungen nunmehr in der Rechnung von 1842, unter Beifügung der nöthigen Justificatorial-Beläge werden aufgenommen werden.
§. 20.Titel VI. Armenpflege. Titel VII Schul-Ausgaben. Titel VIII. Kirchen -Ausgaben. Seite 107-121.
Zu den Ausgaben der obigen Titel fand der Stadtrath, welche sich von dem zweckmäßigen Verwendungen überall überzeugte, ebenfalls nichts zu bemerken. Bei Titel VII. ist nach der Rechnung zwar eine außeretatsmäßige Ausgabe von 1371 Thalern 18 Silbergroschen, 6 Pfennig, diese aber in der
[Nächste Seite] Wirklichkeit nicht vorhanden, da die unter Artikel 26. (:Seite 118-119:) als Zahlung an die Unternehmer des Schulbaues zu Weihsenberg ang. genommenen Summe von 1371 Thalern, 12 Silbergroschen, pfennig nur eine durchlaufende ist, welche sich auch Pag. 44. 45) in Einnahme eingetragen findet, §. 21.Titel II. Pag. 122 - 144. Die sämmtlichen unter diesem Titel vorkommenden Ausgaben, welche mit den erforderlichen Beweisstücken belegt sind, wurden nach vorheriger genauer Prüfung der einzelnen Posten, und erlangter Überzeugung der gehörigen Verwendung vom Stadtrathe überall gut geheißen. Insbesondere genehmigte derselbe auch die Belang 770 an den Bürgermeister für verschiedene Reisekosten und Auslagen verausgabten150 Thaler um so mehr, als es notorisch ist, daß der Bürgermeister durch die verschiedenen seit einer Reihe von Jahren in städtischen Angelegenheiten unternommenen Reisen eine weit größere Summe verwendet hat, und die vorliegend berechnete Entschädigung daher immer als sehr mäßig angesehen werden kann, und die in städtischem Interesse gehabten Auslagen lange nicht deckt.
Schließlich wird auch bemerkt, daß die als RestSoll-Einnahme bestehenden Auslagen in ProzeßSachen nach Vorschrift hoher RegierungsVerfügung vom 4. December 1838 I Seite II No. 12819 am Ende der Rechnung Pag. 142-144 zur Nachricht aufgeführt sind. Die Beendigung dieser noch schwebenden Prozesse wird sich die städtische Verwaltung nach Möglichkeit angelegen sein lassen.
Demnach wurde die Rechnung abgeschlossen in Einnahmen auf 42212 - 16 - 9 Ausgabe auf 40417 - 20 - 10. und sonach auf einen Bestand von 1794 - 25 - 11 festgestellt, welche in die Bücher von 1842
[Nächste Seite]übertragen ist.
Weiter fand sich nichts zu erinnern.
Actumut supra
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