Die bezügliche Commission berichtete dem Gemeinderathe in Betreff des Antrags von Gerh. Tups auf Gestattung der Überbauung des städtischen Kanals längs seinem Garten, daß diese Überbauung in sanitätspolizeilicher Beziehung wünschenswerth erscheine und daher dem Gesuche des p Tups zu entsprechen sein dürfte. Da Antragsteller den Kanal nur auf eine Länge von 30 Fuß zu überbauen beabsichtigt, es indessen gewünscht werden muß, daß die Überbauung wo möglich durchweg geschehe, so wurde der Bürgermeister ermächtigt, mit dem p Tups in Unterhandlung zu treten, und mit demselben unter möglichst günstigen Bedingungen unter Vorbehalt gemeinderäthlicher Zustimmung Vertrag abzuschließen
actum ut supra