Ein Antrag des GerbermeistersTups auf Zuerkennung einer angemessenen Entschädigung für verlorenesverlornes Terrain bei Aufführung seiner neuen Gartenmauer in der Heugasse wird vorgelesen, worauf Gemeinderath beschließt, dem p Tups für die vor einigen Jahren und jetzt, im Ganzen verlorenen 168 quadrat Fuß, Terrain, eine Vergütung von 3 Sgr pro quadrat Fuß, überhaupt demnach von 16 Thlr 24 Sgr zu bewilligen.
actum ut supra