Die am 20. Juni courant geschehene Verpachtung des Grases auf dem linkseitigen Erftufer von dem sogenannten Gräbchen vor dem Rheinthore bis an die Mündung in den Rhein, wobei im Ganzen nur 9 Thl 5 Sgr als jährliche Pacht geboten werden, wurde des niedrigen Gebotes wegen, nicht genehmigt,Vorsitzender vielmehr ersucht, diese Grasnutzung nach seinem Gutdunken definitiv aus der Hand zu verpachten.
actum ut supra