Die am 20. Juni courant geschehene Verpachtung des Grases auf dem linkseitigen Erftufer von dem sogenannten Gräbchen vor dem Rheinthore bis an die Mündung in den Rhein , wobei im Ganzen nur 9 Thl 5 Sgr als jährliche Pacht geboten werden, wurde des niedrigen Gebotes wegen, nicht genehmigt,Vorsitzender vielmehr ersucht, diese Grasnutzung nach seinem Gutdunken definitiv aus der Hand zu verpachten.
actum ut supra