Erhöhungd der Mieth-Entschädigung für die Lehrerin der PrivatWarteschule L. Bongartz auf 25 Thaler.
Den Nutzen nicht verkennend, welcher durch die von der Adelgunde Louise Bongartz errichtete Privat-Warteschule für Kinder unter dem schulpflichtigen Alter gestiftet wird, nahm der Stdtrath heute Veranlassung, für dieselbe Statt der bisher ein Etat ausgeworfenen MiethEntschädigung von 40 Thalern einstweilen auf ein Jahr vom 1. Januar 1844 an eine Vergütigung von fünf und zwanzig Thalern aus der städtischen Casse zu bewilligen.
Actum utsupra
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