Band 30: Eintrag vom  7. Februar 1741 (Nr. 975)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

verbott

dan ist Magistratsherren einhelliger schluß, daß das fasten abends spiel verbotten, und denen wirthen beij straff 2 goltgulden ahnbefohlen werden solle denen knechten und anderem jungen volck des abendts nach neun uhren ferner nicht zu zapffen und auff zu halten

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