Gemeinderath nimmt Kenntniß von einem durch das Bataillons-Commando befürworteten Antrage des WachtmeisterHaumann hierselbst um Erhöhung des städtischen Servis-Zuschusses von 27 Thlr. Namentlich wird beantragt, daß demselben in Anbetracht der Theuerung der Miethe und der Brenn- und Erleuchtungs-Materialien eine wiederrufliche persönliche Zulage vom 13 Thl bewilligt werden möge, wie solche bereits im Jahre 1853 dem Kreisfeldwebel zuerkannt worden sei.
Gemeinderath gab hierauf die Erklärung ab, daß dem Kreisfeldwebel jene Zulage insbesondre mit Rücksicht darauf zugebilligt worden, daß derselbe viele schriftliche Arbeiten zu besorgen, überhaupt alle An- und Abmeldungen der Landwehrmänner sowohl der Infanterie- als Cavallerie entgegen zu nehmen, und dadurch jedenfalls ein Bureauzimmer nöthig habe, in welcher Lage der EskadronsWachtmeister nicht sei, daß dennoch zur Bewilligung einer ähnlichen Zulage für den letzteren eine für den Kreisfeldwebel keine hinreichende Veranlassung vorliege. Berücksichtigend die gegenwärtigen Theuerungs-Verhältnisse wurde dem p Wachtmeister, welcher vom Staate einen Servis von 27 Thl und von der Stadt einen Serviszuschuß von ebenfalls 27 Thlr bezieht, für das laufende Jahr eine
[Nächste Seite] eine Zulage von 6 Thlr zuerkannt. Der Beschluß, ob demselben überhaupt etwas zu bewilligen sei,, war mit sechs gegem sechs Stimmen gefaßt worden, worbei Vorsitzender den Ausschlag gegeben.actum ut supra