Die Stadtverordneten-Versammlung ermächtigt den Bürgermeister, die zur Bestreitung der laufenden städtischen Ausgaben erforderlichen Gelder unter Vorbehalt der Rückerstattung im Herbste, wo die größeren städtischen Intraden eingehen, vorschußweise aus der städtischen Sparkasse zu entnehmen.
actum ut supra