Band 50: Eintrag vom  19. Januar 1857 (Nr. 698)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Es wird nichts dagegen zu erinnern gefunden, daß dem Anfangs Februar abgehenden HülfsverwaltungsdienerMeuter die denselben für seine Dienstzeit bewilligte besondre Zulage von monatlich 1 Thlr für den Unterhalt seines blödsinnigen Sohnes, noch für den Monat Februar ausbezahlt werde.

actum ut supra