Nach Vernehmung des Referats der Commission über den Antrag des Unternehmers der Lokal - Dampfschifffahrt dahin gehend, daß (die Stadt) ihm für das gegenwärtige fünfte und das sechste Jahr seines Vortrages die Erftgebühr von 250 Thlr. erlassen werden möge, während er die vertragsmäßigen Baggerkosten nach wie vor entrichten würde, bewilligte die Stadtverordneten-Versammlung demselben in Anbetracht, daß die Fahrten in diesem Jahr ca zwei Monate unterbrochen gewesen sind, überdies die Eröffnung der Cöln - Crefelder und der Aachen - Düsseldorfer Eisenbahn nachtheilig auf das Unternehmen der Lokal - Dampfschifffahrt eingewirkt hat, für das laufende Jahr einen Nachlaß von hundertfünfzig Thalern.
Auf einen Nachlaß für eine weitere Periode wurde für jetzt nicht eingegangen.
Actum ut supra