Die stadträthliche Commission für Rechnungswesen, welche die von dem StadtrentmeisterStadler für das Jahr 1855 gelegte städtische Rechnung einer gründlichen Revision unterworfen hatte, erstattete über diese ihre Mission heute Bericht wie folgt:
§. 1. " Der Bestand der Rechnung des Jahres 1854 ist Abtheilung A der " Einnahme mit 6 450 Thlr 2 Pf richtig übernommen, wie " ebenfalls die Rest-Einnahme Abtheilung C richtig vorgetragen sind.
§. 2. " Die laufende Einnahme Abtheilung D gab zu besondern Bemerkungen " keine Veranlassung; nur wird nachrichtlich mitgetheilt, daß " die Einnahme des Grases überhaupt 12 564 Thlr 9 Sgr 6 Pf -" 4 064 Thlr 9 Sgr 6 Pf über den Etat - und die Einnahme von der " Erft exclusiv der Abgabe des Dampfschifffahrts-Unternehmers " 550 Thlr 6 Sgr 11 Pf -- 1 509 Thlr 6 Sgr 10 Pf über den Etat " aufgebracht hat.
§. 3. " An Beiträgen der Lehrer des Gymnasiums zur Bildung " eines Pensionsfonds sind im abgelaufenen Jahre 113 Thlr " 17 Sgr 7 Pf eingegangen, wodurch der bei der Sparkasse " untergebrachte Fonds die Summe von 905 Thlr 10 Sgr 9 Pf " erreicht hat.
§. 4. " Die Einnahme des Einzugsgeldes vom verflossenen Jahre beträgt " 189 Thlr 20 Sgr, wogegen 42 Thlr an wiederverzogene Perso" nen reglementsmäßig haben zurückerstattet werden müssen.
§. 5. " An Kosten für Vermehrung der Löschgeräthschaften und Löschar" beiten bei Brand-Unglücken hat die Stadt im Jahre 1855 " inclusive 850 Thlr für den Wasserzubringer und 140 Thlr 28 Sgr 3 [albus?]cb " für dazu angeschaffte Schrauben und Schläuche, die ansehn" liche Summe von 1 051 Thlr 22 Sgr 9 Pf ausgegeben. Es wäre " nach dem Dafürhalten der Commission der Versuch zu machen, " die Feuer-Versicherungs-Gesellschaften, in deren Interesse die " Lösch-Anstalt liegt, zur theilweisen Mittragung jener Kosten " zu veranlassen.
§. 6. " Die Preise der für die städtische Beleuchtung angeschafften Dochten " sind höher berechnet als wofür dieselben in größeren Handlungen " zu haben sind. Die Verwaltung möchte daher zu ersuchen " sein, im Interesse des städtischen Aerars bei künftigen " Anschaffungen darauf zu sehen, daß keine zu hohen Preise " bezahlt werden.
§. 7. " Der Communalweg nach dem Rheine hat 100 Thlr 5 Sgr 2 Pf mehr " zur Unterhaltung erfordert, als im Etat dafür vorgesehen war.
[Nächste Seite] " Diese Mehr-Ausgabe war zwar gerechtfertigt durch die nothwen" dige Wiederherstellung der durch die Hochfluthen entstandenen " Beschädigungen des Weges, inzwischen hätte doch die Genehmi" gung des Stadtrathes dazu eingeholt werden müssen.§. 8. " Ebenso hat sich bei dem Credit für den Neuß-Gladbacher " Communalweg eine Mehr-Auslage von 137 Thlr 9 Sgr 7 Pf " herausgestellt, welche indessen hauptsächlich durch unvor" hergesehne Zuschüsse zur Spezial-Bau-Kasse, deren Einnahme " aus Barrieregeldern sehr abgenommen hat, unvermeidlich " geworden ist.
§. 9. " Bei dem Conto der Auslagen für die Erft sind 913 Thlr 6 Sgr 18 Pf " über den Etat verwendet welche Mehr-Verwendung durch die " nicht im Etat vorgesehenen Lichterkosten ad 327 Thlr 16 Sgr 7 Pf, " durch die Unterhaltung der Baggermaschine und des Krahnens, " die Anschaffung eines Nachens zum Gebrauch beim Baggern " und Lichten und durch die vorgenommenen Bagger- und " Ufer-Arbeiten, wovon indessen die Hälfte der betreffenden Kosten " dem Dampfschifffahrts-Unternehmen Sybertz zur Last fallen, " veranlaßt worden ist.
" Bei dieser Gelegenheit macht die Commission auf die " dringende Nothwendigkeit aufmerksam, den Erftkanal, wie " bereits früher Seitens des Bürgermeisters vorgeschlagen " worden, angemessen erbreitern und die Ufer an denselben " abflachen zu lassen, wodurch die Schifffahrt wesentlich erleich" tert und der Erft-Canal besser erhalten, und insbesondre " auch vor Ufer-Abbrüchen geschützt werden würde. Die " Ausführung dürfte nach einem bestimmten Plane " allmählig in der Weise vorzunehmen sein, daß jedes Jahr " etwa 500 Thlr dazu verausgabt würden, welche im Etat dis" ponibel gestellt und aus dem Erft-Ertrage entnommen " werden. Die Stadt hätte hierzu keine Opfer zu bringen, " sondern es würden nur 500 Thlr jährlichs weniger auf " die für den Erftbau creirten Schulden amortisirt. " Bei diesen Erft-Erbreitungs- und Uferabflachungs" Arbeiten ließe sich dann ebenfalls die Verbesserung " der städtischen Wiesenparzelle in der Nähe der Erft vor" nehmen, wofür im Etat pro 1855 -- 600 Thlr bereit " gestellt waren, ohne daß man zur Ausführung der " Arbeiten übergegangen ist.
§. 10. " Für Erweiterungs- respective Unterhaltungs-Arbeiten an den " Mühlen am Oberthore und am Niederthore sind 4009 Thlr " 3 Sgr 2 Pf und für Kosten des Eiskellers 400 Thlr 2 Sgr 5 Pf " ausgelegt, wozu aber noch mehrere Auslagen im lau" fenden Jahr kommen, so daß die ursprünglichen annähern" den Kostenanschläge weit überschritten werden. Es ergibt " sich hieraus, wie wünschenswerth es ist, daß in der " Folge dergleichen größere Arbeiten nach speziellen Kosten" anschlägen vergantet werden, wobei die Ausführung durch
[Nächste Seite] " durch den städtischen Baumeister controllirt respective revidirt werden " müßte. Auch wäre darauf zu sehe, daß die städtischen Bau" arbeiten als Maurer-, Schlosser-, Schreiner-, Anstreicher-Arbeiten " mehr auf die verschiedenen Handwerkermeister ertheilt werden§.11. " Die vielen im Laufe des Jahres bewilligten Gehaltszulagen, " Remunerationen und dergleichen bestimmen die Commission, den " Antrag zu stellen, daß zur möglichsten Vermeidung der" artiger, im Etat nicht vorgesehenen, diesen vielmehr er" schwerenden Zusicherungen, nach § 58 der Städte-Ordnung " ein fester Normal-Besoldungs-Etat angefertigt werde, " nach welchem in Zukunft strickt zu verfahren sei.
§. 12. " Gleichzeitig gibt die Commission dem Stadtrathe zu erwägen, ob " es nicht an der Zeit sei, mit Rücksicht auf die früher erör" terten Motive das Schulgeld in den Elementarschulen wieder " einzuführen.
§. 13. " Die Rechnung ist im Allgmeinen vollständig belegt, " und überall richtig befunden, wie nicht minder der städtische " Haushalt mit Sparsamkeit und Umsicht geführt worden. " Ebenso läßt sich die Verwaltung der Kasse und die Einzie" hung der ausgedehnten Gefälle nur beloben.
§. 14. " In ihrer Hauptübersicht gibt die Rechnung folgendes Resultat: " A. Einnahme " 1. Bestand aus dem Jahre 1854 . . . . Thl 6 450 - -- - 2 " 2. Reste aus dem Jahre 1854 . . . . . Thl 55 - 29 - 9 " 3. Grundrenten . . . . . . . . Thl 81 - 18 - 8 " 4. Bestimmte Einnahmen, Pachten . . . . . Thl 13 144 - 18 - 7 " 5. Unbestimmte Einnahmen vom Grase, der Erft . Thl 20 002 - 12 - 9 " 6. Activ-Zinsen . . . . . . . . Thl 43 - 17 - 10 " 7. Communalsteuer . . . . . . . Thl 11 186 - 12 - 9 " 8. Extraordinaria . . . . . Thl 10 454 - 27 - -- Summa 61 419 - 17 - 6 " B. Ausgabe " 1. Verwaltungskosten . . . . . . . 2 872 - 8 - 9 " 2. Polizei-Ausgaben . . . . . . . 4 721 - 29 - -" 3. Steuern & Abgaben . . . . . . . 1 657 - 17 - -" 4. Zinsen & Schulden . . . . . . . 4 798 - 6 - 11 " 5. Bau- und Unterhaltungskosten . . . . . 9 666 - 19 - 6 " 6. Armen-Pflege . . . . . . . 12 643 - 6 - -" 7. Schul-Ausgaben . . . . . . . 11 253 - 28 - -" 8. Kirchen-Ausgaben . . . . . . . 2 024 - 15 - -" 9. Extraordinaria . . . . . . . . 9 717 - 27 - 7 " 10. Rest-Ausgaben . . . . . . . 54 - 28 - 10 " Summa . . 59 411 - 6 - 7 Der
[Nächste Seite] " Der Bestand am Schluße des Jahres 1855 betrug 2008 Thlr " 10 Sgr 11 Pf." Auf städtische Schulden wurden im Jahre 1855 im " Ganzen 5 974 Thlr abgetragen, und es blieben die Schulden " mit Ausschluß der unablösbaren älteren Renten " 90 400 Thlr " .
" Schließlich wird noch bemerkt, daß das städtische " Lagerbuch ordnungsmäßig fortgeführt ist, und alte " bis zum 1. Mai c. vorgekommene Mutationen darin " nachgetragen sind.
Durch die vom Bürgermeister ad marginem der RevisionsVerhandlung gegebenen, und in der Sitzung mündlich vorgetragenen Erläuterungen werden die Monita §§ 5, 6, 7, 8, 9, letzteres soweit es die Etats-Überschreitung betrifft, als erledigt betrachtet. Dagegen seien die in den Monitis §§ 9, 10, 11, 12 zur Berücksichtigung für die Folge berührten Gegenstände: a Vorschlag zur Erbreiterung und Uferabflachung der Erft und Verbesserung einer Wiesenstelle an derselben; b. Vergantung der städtischen Bau-Arbeiten; c. Feststellung eines Normal-Besoldungs-Etats; d. Wiedereinführung des Schulgeldes in den Elementarschulen; zur näheren Berathung auf eine der nächsten Tagesordnungen zu bringen. Die Monita 1 - 4 betrafen nachrichtliche Bemerkungen.
Die Stadtverordneten-Versammlung ging nunmehr dazu über die Rechnung wie folgt festzustellen, a. in wirkliche Einnahme auf . . . 61 419 Thlr 17 Sgr 6 Pf b. in wirkliche Ausgabe " . . . . 59 411 Thlr 6 Sgr 7 Pf c. im Bestande auf . . . . 2 008 Thlr 10 Sgr 11 Pf d. in Rest-Soll-Einnahme auf . . . 206 Thlr 9 Sgr 1 Pf e. in Rest-Soll-Ausgabe auf . . . 106 Thlr 29 Sgr 6 Pf. und darüber die Decharge zu ertheilen.
actum ut supra
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