Nachdem drei Personen um Ertheilung der Erlaubniß für
Lohndiener
[Nächste Seite] Lohndiener-Verrichtungen eingekommen, bemerkt die Versammlung auf die an dieselbe gestellte Frage, daß, da bereits ein conzessionirter Lohndiener hier vorhanden sei, nur auf die Nützlichkeit und das Bedürfniß für eine derartige Conzessionirung anerkannt werden könne.actum ut supra