Eine landräthliche Verfügung vom 2. des Monats wird vorgetragen, wornach die Stadt eine Summe von 1933 Thlr. 20 Sgr als Antheil zur Complettirung der Kosten für den eventuellen Ankauf der Landwehrpferde schleunigst bereit zu stellen hat.
In Erwägung, daß die Stadt vorstehende Summe gegenwärtig nicht disponibel hat, dieselbe übrigens bei eintretender Mobilmachung der Landwehr außer diesem Beitrag auch noch andere Kosten für Armenlieferungen 𝜑 aufbringen muß, beschließt die Versammlung, behufs Bestreitung außerordentlicher Militairbedürfnisse eine Summe von 3000 Thlr. gegen Hypothekenbestellung und angemessene Zinsvergütung lehnbar aufzunehmen.
Der Vorsitzende Bürgermeister wurde autorisirt, Namens der Stadt Neuss das Weitere zur Verwirklichung der Negociation zu veranlassen.
actum ut supra
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