5. Befundbericht über die Revision der hiesigen Krankenhäuser.
Der Stadtverordneten-Versammlung wird von dem Berichte über
den Befund der hiesigen Krankenhäuser Kenntniß gegeben,
worauf die hiesigen Kranken und Wohltätigkeits-Anstalten
an einem befriedigenden Zustande befunden worden.
actum ut supra