Die Commission für Bauwesen theilt mit, daß dem Handlungshause H. Thywissen und Sohn für das in der Hymgasse abgetretene Straßenterrain 6 Sgr Entschädigung pro Quadrat Fuß angeboten worden sei, wenn dasselbe längs der ganzen Front seines Eigenthums eine Mauer aufführen lassen wolle, daß jenes Haus sich aber auf diesen Vorschlag so wenig wie auf einen andern, die Mauer bei Zuerkennung eines besondern städtischen Zuschusses auszuführen, eingelassen habe.
Die Versammlung beschloß demnach, dem Handlungshause H. Thywissen und Sohn für die an die Stadt abgetretenen 264 Quadrat Fuß Terrain zur Erbreiterung der Hymgasse, die demselben auch in einem früheren Falle gezahlte Entschädigung von 5 Sgr 3 Pf pro Quadrat Fuß, im Ganzen demnach von 46 Thlr 6 Sgr zu zuerkennen.
actum ut supra