Band 55: Eintrag vom  20. Mai 1867 (Nr. 22)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1. Regulirung der Hebammen-Gehälter.

In Folge eines Antrages mehrer Hebammen auf Verbesserung ihres Gehaltes für die Bedienung der armen Wöchnerinnen, beschließt die Stadtverordneten-Versammlung, in Anbetracht ihrer gestiegenen Dienstverrichtungen, vom 1. Juli dieses Jahres ab das Gehalt der drei Hebammen Klein, Geisler und Nocaten auf 25 Thalern für jede zu erhöhen.

actum ut supra