Die Stadtverordneten-Versammlung erklärte sich bereit, die Hebamme Nacaten, welche den obrigen Antrag gestellt, bei dem bevorstehenden Austritt der bejahrten Hebamme Fischer, als Gemeinde-Hebamme einrücken zu lassen, insofern
seitens
[Nächste Seite] Seitens der Sanitätsbehörde hiergegen nichts zu erinnern gefunden wird.Wenn die Gesuchstellerin schon jetzt für arme Wöchnerinnen in Anspruch genommen werde, so möge dieselbe mit einer desfallsigen Bescheinigung des Frauen-Vereins sich am Jahresschlusse an die Armen-Verwaltung wenden, welche nicht anstehen werde, ihr für die vorgekommenen Fälle eine angemessene Entschädigung zu bewilligen.
actum ut supra