Band 55: Eintrag vom  20. Mai 1867 (Nr. 23)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
2. Antrag der Bergisch-Märkischen Eisenbahn auf Überlassung der städtischen Grundstücke zum Rheinbrückenbaue.

Auf den von der Bergisch-Märkischen Eisenbahn gestellten Antrag auf unentgeldliche Überlassung der für den bevorstehenden Rheinbrückenbau erforderlichen städtischen Grundstücke, bemerkte die Versammlung nach vorheriger Berathung, daß die finanzielle Lage der Stadt es nicht gestatte, diesem Ansinnen zu entsprechen, daß sie heute aber auch noch keine Forderung stellen könne, weil das Project nicht schließlich festgestellt sei und die Grundstücke, die jedenfalls verschiedenen Categorien angehören werden, noch nicht speziell und finaliter angegeben werden können. Die Versammlung erklärt jedoch, daß sie seiner Zeit eine solche Forderung stellen werde, aus welcher die Eisenbahn-Verwaltung ein Entgegenkommen der Stadt erkennen werde.

actum ut supra