Der Vorsitzende macht die Versammlung mit dem Resultate der Statt gefundenen Regierungs-Expertise über den Werth der für die Bergisch-Märkische Eisenbahn in Auftrag genommenen städtischen Grundstücke bekannt, woraus hervorgeht, daß diese Expertise um ca 25000 Thlr. unter der Forderung der Stadt von durchschnittlich 900 Thlr. pro Morgen bleibt.
Die Versammlung beschließt, falls die Summe der Expertise der Stadt offrirt werde, dieselbe unter Vorbehalt aller Rechte anzunehmen, ohne sich auf eine Vertragabschließung zu dem durch die Expertise ermittelten Preise einzulassen, vielmehr soll die Preis-Annahme der gerichtlichen Feststellung vorbehalten bleiben.
Da bei einzelnen Parzellen die Forderung der Stadt erreicht ist, so sollen diese Parzellen nach der Offerte an die Stadt, näher bezeichnet werden, worüber zur Zeit weitere Verhandlung vorbehalten ist.
actum ut supra