Nachdem sich gegenwärtig eine zweckmäßige Gelegenheit zur Capital- Anlage ergeben durch Zeichnung von Actien der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft Lit. B, welche mit 4 % vom Staate garantiert sind, zum Course von 8372 ausgegeben werden, und nach Erreichung von 5 % zu einem Drittel an den Dividenden betheiligt sind, beschließt die Stadtverordneten-Versammlung auf den Vortrag des Bürgermeisters, sechszigtausend Thaler von diesen Actien für die Stadt zu zeichnen, und zu dem Ende von den offrirten Entschädigungsgeldern der Bergisch-Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft
[Nächste Seite]50000 Thlr. unter Vorbehalt der Rechte der Stadt anzunehmen.
actum ut supra