Band 55: Eintrag vom  25. Mai 1868 (Nr. 310)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
2. Ankauf des Holter'schen Grundstücks auf der Wiese.

Nachdem es sich ergeben, daß zu Gunsten der Minorennen Rosellen auf dem von der Stadt angekauften Holter'schen Grundstücke hypothekarische Einschreibung bestehe, erklärt die Stadtverordneten-Versammlung sich damit einverstanden, daß die Kaufpreiszahlung bis zum Nachweis der vollständigen Regulirung der Sache das heißt der geschehenen Hypotheken-Löschung vorenthalten und daß einstweilen der Kaufpreis bei öffentlicher Kasse deponirt oder die Zinsen davon vergütet werden.

actum ut supra