Der vorsitzende Bürgermeister theilt der StadtverordnetenVersammlung mit, daß die Bergisch-Märkische EisenbahnGesellschaft schon jetzt die städtischen Wiesenstücke aus den Abtheilungen C und D für die Eisenbahn-Deich-Anlage zwischen dem Rhein und der Stadt in Anspruch zu nehmen wünsche und daß dieselbe sich bereit erklärt habe, die Stadt wegen dieses Angriffs der Stücke vor dem Genuß der ersten Grascrescenz zu entschädigen.
Die Versammlung findet gegen den sofortigen Angriff der Wiesenstücke nichts zu erinnern, jedoch unter dem Vorbehalte, daß der Stadt als Ersatz für den Verlust der Gras-Crescenz von dem Grundentschädigungs-Capitale
[Nächste Seite] die Zinsen vom 31. December vorigen Jahres vergütet werden.Fernerhin genehmigt die Versammlung, daß der EisenbahnGesellschaft, dem Eisenbahn-Damm-Terrain entlang eine Ruthe städtisches Wiesenterrain für die Bauperiode in Pacht gegeben werde. Der Pachtzins sei unter Zuziehung der Stadtverordneten Melchers und Hesemann festzusetzen.
actum ut supra