Band 55: Eintrag vom  25. Mai 1868 (Nr. 311)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3. Anlage von Substanzgeldern.

In voriger Sitzung war der Versammlung davon Kenntniß gegeben worden, daß der Ankauf der Stadt-Obligationen sich nur habe bewirken lassen hinsichtlich derjenigen StadtObligationen, welche sich im Besitze der städtischen Sparcasse befanden und 29200 Thlr. betragen. Die übrigen Besitzer von Stadt-Obligationen hatten sich nicht bereit gefunden, die Obligationen gegen den Nominalwerth abzugeben. Bei der heutigen fortgesetzten Berathung über die Anlage der eingegangenen und noch eingehenden Kaufpreise von der Bergisch-Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft, brachte der Beigeordnete Ibels seinen auch früher gestellten Antrag vor, daß die Stadt ihre sämmtlichen Stadt-Obligationen mit höherer Genehmigung kündigen, einlösen und amortisiren, sodann aber die gegenwärtige Amortisationsquote jedes Jahr dem festgesetzten Plane gemäß zur Refundation auf den Etat bringen möge, auf welche Weise dieselbe ihre Kaufpreisgelder gut und sicher selbst verzinse und die allmählige Ersetzung des Substanz-Vermögens ganz genau in dem Maaße sicher stelle, wie bisher die Schulden-Amortisation vorgesehen gewesen. Dieser Modus der Anlage sei auch um deswillen vorzuziehen, weil es nicht angemessen erscheine, daß die Stadt eine gar zu große Capitalsumme

[Nächste Seite] in Effecten anlege, während zu Ausleihen gegen hypothekarische Sicherheit und zum Ankäufe größerer Grundstücke sich nur wenig Gelegenheit biete. Dagegen lasse sich eine allmählige Anlage, sei es in der einen oder andern Weise, ohne besondre Schwierigkeit bewirken.

Bei namentlicher Abstimmung sprachen sich die Stadtverordneten Knein, Linden, Melchers, M. Frings, Schmitz, Knapp, Kaumanns, Schellens, Weise, Hesemann, Ibels sich für den Ibels'schen Antrag, dagegen waren die Stadtverordneten Dr. Hellersberg und Dr. Sels.

Der vorsitzende Bürgermeister hatte vor der Abstimmung erklärt, wie er sich eventuell seine Schritte vorbehalte.

actum ut supra