Nach Einsicht eines Schreibens der Königlichen Direction der Bergisch-Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft vom 22. dieses Monats, gibt die Stadtverordneten-Versammlung die Erklärung ab, wie sie die in der Eisenbahnlinie zwischen dem Rhein und der Stadt projectirte Unterführung in Station 133,7 für die Communication zu den nördlich gelegenen Privatwiesen unumgänglich nöthig erachtet, indem die beiden andere Unterführungen in der Richtung auf die Stadt zu für den Verkehr mit den betreffenden Wiesenstücken durchaus unausreichend erscheinen.
actum ut supra