Um gegenüber den in letzterer Zeit wiederholt vorgekommenen nächtlichen Einbrüchen, die Nachtwache angemessen zu verstärken, beschließt die Stadtverordneten-Versammlung, zu den vorhandenen vier Nachtwächtern, noch zwei permanente und noch zwei Hülfs Nachtwächter für die Wintermonate, zu bestellen. Für Erstere werde ein Gehalt von jährlich 100 Thlr. und für Letztere eine monatliche Vergütung von 10 Thlr. bewilligt.
Etwaige weitere Sicherheits-Maßregeln sollen noch vorbehalten bleiben.
actum ut supra