Band 55: Eintrag vom  9. November 1868 (Nr. 466)

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Transkription

 
7. Verwaltung der Stadt-Kasse.

Vorsitzender macht darauf aufmerksam, daß, nachdem Herr Stadt- rentmeister Stadler am 4. dieses Monats mit Tod abgegangen sei, in Betreff der Verwaltung der Stadt-Kasse nunmehr weitere Beschlußnahme zu erfolgen habe.

Es wurde demnach auf Vorschlag des Bürgermeisters beschlossen, die Stadtrentmeister-Stelle commissarisch dem auch mit der interimistischen Kassenführung beauftragten StadtsecretairM. Krings welcher die Stelle anzunehmen bereit sei, vorerst bis 1. Juli kommenden Jahres zu übertragen. Der x Krings habe eine Caution von 3000 Thalern, wie sie auch bisher normirt gewesen, zu bestellen, und es werde demselben für die Kassenführung vom 1. November bis ultimo December courant außer den Büreaukosten eine Remuneration von Hundert Thalern und vom 1. Januar kommenden Jahres ab ein jährliches Gehalt von sechshundertfünfzig Thalern und zweihundertfünfzig Thaler Bureaukosten zuerkannt.

actum ut supra