Bei Verhandlung der Frage wegen Beschaffung eines zweckmäßigeren Postlokales wird neben der früher beschlossenen Erwerbung eines geeigneten Hauses die Erweiterung des jetzigen Locales in Anregung gebracht. Über die Thunlichkeit einer solchen Erweiterung sowie nähere Informationen im Benehmen mit der Ober-Post-Direction anzustellen, sind demnächst die Angelegenheit in nächster Sitzung weiter zu verhandeln.
actum ut supra