Band 52: Eintrag vom  7. Mai 1857 (Nr. 12)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Es wird vorgetragen, daß die Königliche Ober-Post-Direction bereit sei, das der Stadt zugehörige seitherige Postlokal gegen eine entsprechende Miethentschädigung auf drei feste Jahre mit unter der näheren Bestimmung von neuem zu miethen, daß, wenn ein halbes Jahr vor Ablauf des dritten Pachtjahres eine Kündigung nicht erfolgt, alsdann stillschweigend ein Jahr Pachtverlängerung darunter verstanden sein soll, und so weiter fort, so lange ein halbes Jahr Ablauf des jedesmaligen neuen Pachtjahrs nicht gekündigt wird. Die königliche Ober-Post-Direction verlange indessen, daß die Stadt vorerst die unteren Räumlichkeiten zur Gewinnung größerer Büreaux anderweitig

[Nächste Seite] weitig so einrichten lasse, wie dies auf der vorgelegten Zeichnung angegeben sei, welche Arbeiten unter 350 Thaler kosten würden.

Die Stadtverordneten-Versammlung erklärte sich damit einverstanden, daß die bauliche veränderte Einrichtung ausgeführt, und mit der Königlichen Ober-Post-Direction in der angegebenen Weise Miethvertrag abgeschloßen werde, indem dieselbe die jährliche Miethe auf zweihundertfünfzig Thaler festsetzt. Actum ut supra