Ein Rescript des Königlichen Provinzial-Schul-Collegiumsm an das hiesige Gymnasial-Curatorium vom 14. Mai dieses Jahres wird vorgelegt, wornach den verschiedenen Lehrern des Gymnasiums zusammen 500 Thalern persönliche Zulagen auf so lange bewilligt werden, als die Gymnasialkasse zur Bestreitung dieser Ausgabe im Stande ist. Es wird nun die Zustimmung der Stadtverordneten-Versammlung zur Pensionsberechnung dieser Zulagen nachgesucht, wie dieselbe in ähnlichem Falle seither stattgefunden habe.
In Anbetracht, daß die bewilligten Zulagen je nachdem sich die Gymnasial-Kasse gestaltet, möglicherweise ganz oder theilweise wieder ausfallen können, es indessen nicht angemessen erscheint, daß von einer Gehaltsquote, die nicht fest besteht, Pensionsbeitrag erhoben und später Pension berechnet werde, indem sonst der mögliche Fall eintreten könnte, daß Pension auf einem in Wirklichkeit nicht gezahlten Gehalte berechnet werden müßte, bedauert die Versammlung, dem gestellten Ansinnen vorliegend nicht entsprechen zu können.
actum ut supra