Behufs Bereitstellung einer neuen Lehmgrube beschließt die Versammlung, einen Morgen städtischer Wiese unter denselben Bedingungen zum Verkaufe ausstellen zu lassen, unter welchen seiner Zeit dem Ziegelei- besitzer Lossignol ein Morgen Wiese übertragen worden.
Die Preise des abzugebenden Lehms seien indessen für die Folge festzusetzen wie folgt: a. für eine zweispännige Karre Lehm 12 Silbergroschen ; b. für eine einspännige Karre Lehm 8 Sgr. ; c. für eine dreirädrige Schubkarre mit einem Hunde 2 Sgr. ; d. für eine dito ohne Hund 1 Sgr. ; e. für eine gewöhnliche Schubkarre Lehm 6 Pfennige.
actum ut supra