In Folge eines Gesuchs der Polizeidiener um Verbesserung ihres Einkommens, beschloß die Stadtverordneten-Versammlung, das gegenwärtig 160 Thalern betragende Gehalt eines Polizeidieners außer Kleidungs- und Miethentschädigung, vom 1. Januar kommenden Jahres an für die erste Polizeidienerstelle auf 200 Thalern, für die zweite Polizeidienerstelle auf 190 Thalern und für die dritte Polizeidienerstelle auf 180 Thalern festzustellen, wogegen die seither bewilligten Remunerationen wegfallen sollen. Es wurde ferner bestimmt, daß in die erste Stelle der Polizeidiener Breise, in die zweite Stelle der Polizeidiener Leuven und in die dritte Stelle der Polizeidiener Jansen einrücken solle. Die Differenz endlich, welche zwischen dem gegenwärtigen und künftigen Gehalte liege, sei für die Zeit vom 1. August bis ultimo Dezember dieses Jahres den Polizeidienern als Remuneration zu bewilligen. actum ut supra