Der Vorstand des städtischen Männergesangvereins ist darum eingekommen, dem Verein die nunmehr durch den Todt des Directors Hartmann vacant gewordene Pension desselben im Betrage von 100 Thlrn. als Zuschuß der Stadt für die Besoldung eines städtischen Musik-Directors und Dirigenten zu bewilligen. - Die Versammlung beschließt dem entsprechend als Zuschuß zu dem {Gehalt des} von dem städtischen Männer-Gesangsverein nach dem event. Abgange des die Stelle provisorisch wahrnehmenden Herrn Baumeister Busch anzustellenden Dirigenten 100 Thlr pro Jahr zu bewilligen, unter Vorbehalt der einjährigen Kündigung dieses Zuschusses.
a. u. s.