Zur Verpachtung der Räume des Oberthores werden die Bedingungen nach dem vorgelegten Entwurf festgestellt, und etwaige sonstige Bestimmungen in Bezug der Benutzung der Räume zum Lagern und die damit zusammenhängenden baulichen Aenderungen der Baukommission zur gültigen Feststellung übertragen.
a. u. s.