Von der Stadtverordneten-Versammlung wird der HospitalKassen-Etat pro 1870 zur Revision genommen, welcher im Allgemeinen nach den gemachten Vorschlägen genehmigt wird,
Bezüglich der proponirten Erhöhung der persönlichen Zulage des Büreau-Gehülfen bemerkt die Versammlung, daß mit Rücksicht darauf, daß derselbe vom laufenden Jahre an für die Führung der Rechnungs-Controlle der Armenund Hospital-Kasse eine besondre Vergütung von je 15 Thalern im Ganzen also von 30 Thlr. aus dem Kanzleikostenfonds bezieht, die Erhöhung statt auf 60 Thlr., - auf 30 Thlr, für den Antheil der Hospital-Kasse demnach auf 10 Thlr. festzusetzen sei. Der p. Scholz wird hiernach als Gehülfe der beiden Verwaltungen aus den respectiven Kassen ein Einkommen von zusammen 360 Thlr. beziehen.
Nach obiger Reduction wird in der Einnahme, der von der Armen-Kasse zu leistende Verpflegungsgelder-Zuschuß von 3515 Thlr. auf 3505 ermäßigt.
Der Hospital-Kasse-Etat wird demgemäß in Einnahme und Ausgabe banlancirend auf 9179 Thlr. Geld 2 Scheffl. Hühner 44 Scheffel 1 11/100 Metzen Roggen 4 Scheffel 1 37/100 Metzen Hafer festgestellt.
a.u.s.