Band 59: Eintrag vom  9. Oktober 1882 (Nr. 1001)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

3) Die Stadtverordnetenversammlung erkennt die Verpflichtung zur Unterhaltung des Erftdammes an, ausgenommenen die an die Irrenanstalt & an die Erben Leuchtenberg abgetretenen Deichstrecken und erklärt sich einverstanden mit den von der Königlichen Regierung übersandten Entwurf eines Reglements für die Unterhaltung der Dämme & Schleusen des Neußer Deich-Polders.

[Nächste Seite]