3) Die Stadtverordnetenversammlung erkennt die Verpflichtung zur Unterhaltung des Erftdammes an, ausgenommenen die an die Irrenanstalt & an die Erben Leuchtenberg abgetretenen Deichstrecken und erklärt sich einverstanden mit den von der Königlichen Regierung übersandten Entwurf eines Reglements für die Unterhaltung der Dämme & Schleusen des Neußer Deich-Polders.
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Typ | Andere |
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Typ | Gebäude |
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Typ | Flur |
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Typ | Andere |
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