Es wird der Versammlung ein Gutachten des Königl. GeneralMünz-Wardeins über den Capitalwerth dieser Renten von zusammen 52 Thalern 6 Silbergroschen 10 Pfennige vorgelegt, aus welchen hervorgeht, daß dieser Werth auf 2642 Thlr. abgeschätzt ist. Es wird hierbei bemerkt, daß die Armen-Verwaltung zu Cöln, welche eventuell beabsichtigt gegen die Stadt Neuss generelle Hypothekar-Inspektion [oberhalb eingefügt: zu nehmen], bereit sei, sich mit der Stadt wegen der Ablösung der Renten zu verständigen und namentlich nicht auf der Zahlung der ermittelten ganzen Werthes zu bestehen.
Die Versammlung autorisirte den Bürgermeister, mit der Armen-Verwaltung zu Cöln zu unterhandeln, wobei derselbe nöthigenfalls bis zu 1500 Thlr. unter dem Vorbehalte bieten könne, daß die [eingefügt: zu] zahlende Summe mit Genehmigung Königl. Regierung aus Substanz-Fonds entnommen werde.
a.u.s.