Band 55: Eintrag vom  29. November 1869 (Nr. 764)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3. Caution des früheren Leihhaus-Taxator Binger.

Nachdem die Verbindlichkeiten des verlebten Taxators beim Leihhause p. Binger durch dessen Wittwe vollständig geordnet sind, beschließt

[Nächste Seite] die Versammlung auf den Antrag des Leihhaus-Verwalters, der Wittwe Binger als Erbin ihres verstorbenen Mannes die von letzterem seiner Zeit gestellte Amts-Caution von fünfhundert Thalern gegen notarielle Quittung zurückzahlen zu lassen.

actum ut supra