Hierauf verwandelte sich die Sitzung in eine geheime und theilte der Vorsitzende im Anschluße an die Verhandlungen vom 13 Dezember praeteriti über die Haltung des Curatoriums zur Stadtverordneten-Versammlung das Gutachten der Kommission mit. Demnach erklärt die Stadtverordneten-Versammlung, daß dieselbe den in dem Beschlusse vom 25. Juni 1868 gebrauchten Ausdruck "Erfordernisse" dahin interpretirt, daß als solche nur diejenigen Beträge anzusehen sind und zur ferneren Verwendung kommen, welche in ihrer Gesammtheit und ins Besondere im letztvorhergehenden Jahre für die betreffenden Positionen des Gymnasial-Etats zur wirklichen Ausgabe gekommen oder später mit Gutheißung der Stadtverordneten-Versammlung etwa erhöhet worden sind, mit der Maßgabe jedoch, daß Mehrausgaben bei den Titeln III bis VII einschließlich einer besondere Genehmigung der Stadtverordneten-Versammlung nicht bedürfen sollen.
a.u.s.