Band 56: Eintrag vom  8. Mai 1871 (Nr. 147)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1. Bürgschaft eines Pächters

Bezug nehmend auf den stadträthlichen Beschluß vom dreizehnten März des Jahres. sowie auf den in Folge dieses Beschlusses unterm 28. vorigen Monats Seitens des Kaufmanns Stephan Joseph Hansen in Neuss vor dem Notar Knein gethätigten Faustpfandbestellungs-Act und auf die vom Bürgermeister Ridder in selbigem Act ohne Vorbehalt und unbedingt gethätigte Löschungsbewilligung, erklärt sich nunmehr die Stadtverordneten-Versammlung damit einverstanden, daß die frühere sich auf Act des Notars Knein vom drei und zwanzigsten Januar 1800 fünf und sechtzig gründende Faustpfandsbestellung eines Kaufpreistheiles von dreitausend Thalern der Wittwe Johann Peschges Elisabeth geborene Malmede in Neuss für die dem städtischen Mühlenpächter vorgenannte Stephan Joseph Hansen aus dem Verpachtungsprotokolle des Notars Knein

[Nächste Seite] vom 21. October 1800 zwei und sechtzig gegen die Stadt Neuss gewordenen Zahls- und sonstigen Verbindlichkeiten freigegeben und daß demnach der Vermerk dieser Faustpfandbestellung, welcher unterm sechs und zwanzigsten Januar 1800 fünf und sechtzigunten(?) Hypotheken-Amte zu Crefeld am Rande der Inscription vom achten September 1800 vier und sechtzig im Bande 587 No. 295 zu Gunsten der genannten Wittwe Peschges gegen den Ankäufer Miether Caspar Heinrich Hermkes in Neuss geschehen, wie bereits im Acte des Notars Knein am acht und zwanzigsten April dieses Jahres vom Bürgermeister Ridder bewilligt, unbedingt und ohne irgend einen Vorbehalt gelöscht werde.

a. u. s.