Die Versammlung bewilligt dem Elisabethen Vereine als Beihülfe zur Suppen-Anstalt noch nachträglich für eine Woche dreißig Thaler aus städtischen Mitteln in der bestimmten Voraussetzung daß der ElisabethenVerein den Intentionen der Verordneten- Versammlung wie sie in der Sitzung vom 21. Februar curant ausgesprochen, und welche ein größeres Zusammenwirken des ElisabethenVereins mit der Armenverwaltung in Betreff der Speisung armer Schulkinder {oberhalb eingefügt: bezweckend} in Zukunft nachkomme.
a.u.s.
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